Ich führe eine Privatpraxis. Allerdings besteht für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, im Rahmen des sogenannten „Kostenerstattungsprinzips“ (§13.3, SGB V) eine Therapie in einer Privatpraxis zu beanspruchen, wenn sie keinen Therapieplatz bei niedergelassenen Therapeuten gefunden haben bzw. dort bei mehreren Stellen mit sehr langen Wartezeiten zu rechnen haben.
Falls dies auf Sie zutreffen sollte, ist es notwendig ein paar Schritte bei der Beantragung zu beachten und ggf. im Vorfeld zu erfüllen (s. Ablaufplan Kostenerstattung). Auch bei der Psychotherapeutenkammer erhalten Sie wertvolle Tipps zum Verfahren.
Zur Erhaltung des Termincodes bei der Terminservicestelle gibt es hierbei Tipps.
Ablaufplan Kostenerstattung
SCHRITT 1 | TERMINSERVICESTELLE – SPRECHSTUNDE
Rufen Sie die Terminservicestelle (TSS) unter 116117 an und vereinbaren Sie einen Termin für eine Sprechstunde. Lassen Sie sich in der Sprechstunde einen PTV 11-Bogen mit einem Dringlichkeits-/ Überweisungscode ausstellen (beachten!: Dieser ist nur 2-4 Wochen gültig). Dokumentieren Sie die Sprechstunde im Absagenprotokoll sofern dort kein Therapieplatz angeboten wurde.
- SCHRITT 2 | TERMINSERVICESTELLE – PROBATORIK
Rufen Sie erneut die TSS innerhalb von 2 Wochen unter 116117 an oder vereinbaren Sie online unter kvberlin.de einen Termin mit Hilfe Ihres Dringlichkeits-/Überweisungscode für Probatorik/“Kennenlerngespräche“.
- Bei Nicht-Vermittlung: „keine Vermittlung Probatorik“ durch TSS im Absagenprotokoll dokumentieren + ggf. Screenshot davon als Nachweis
- Bei Vermittlung: Therapeut*in fragen, ob sich an die Probatorik ein Therapieplatz anschließt.
Wenn ja: Probatorik wahrnehmen
Wenn nein: „Probatorik, aber kein Therapieplatz“ im Absagenprotokoll dokumentieren.
- SCHRITT 3 | KASSENTHERAPEUT*INNEN KONTAKTIEREN
Kontaktieren Sie am besten bereits parallel zur Vereinbarung von Sprechstunde und Probatorik mindestens 10 ärztliche oder psychologische Psychotherapeut*innen mit Kassensitz. Die meisten sind am besten per E-Mail oder Anrufbeantworter erreichbar. Erhalten Sie innerhalb einer Woche keine Antwort auf Ihre Therapieplatzanfrage, können Sie diesen Kontakt als „Absage“ oder „kein Platz“ im Absageprotokoll dokumentieren. Geben Sie ggf. die Wartezeit an, z. B. “über 3 Monate” oder “über 6 Monate”.
- SCHRITT 4 | KONTAKT ZU IHRER GKV AUFNEHMEN
Um „Systemversagen“ nachzuweisen, ist neben den gescheiterten Schritten 1-3, um an einen Therapieplatz zu kommen, ebenso wichtig, dass bereits parallel zu Schritt 1-3 Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine Chance hatte, Sie bei Ihrer Suche zu unterstützen. Kontaktieren Sie Ihre GKV, berichten Sie von Ihrer erfolglosen Suche und erfragen Sie, was die GKV benötigt, damit diese Kostenerstattung in Betracht ziehen kann (am besten schriftlich geben lassen).
- SCHRITT 5 | TERMIN BEI IHREM ARZT/IHRER ÄRZTIN
Neben den Schritten 1-4 („Systemversagen“ nachzuweisen) ist es wichtig, einen Konsiliarbericht und eine Dringlichkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin (besser Psychiater*in, wenn vorhanden) einzuholen. Der Konsiliarbericht soll die Notwendigkeit einer Psychotherapie untermauern und körperliche Ursachen für Ihre Beschwerden ausschließen. Die Dringlichkeitsbescheinigung soll die zeitnahe Notwendigkeit von Psychotherapie unterstreichen, da dies ein weiteres Kriterium ist, damit „Systemversagen“ besteht.