Privat Versicherte und Beihilfe

Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung, welche Kosten übernommen werden. Explizit sollten Sie erfragen, ob die probatorischen Stunden und die Therapiestunden in welchem Umfang übernommen werden sowie ob die Erstellung eines Gutachtens seitens der Therapeutin notwendig ist. Ihnen werden die Leistungen in Rechnungen gestellt, die sie hinterher selbstständig mit ihrer Krankenkasse abrechnen können.